Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verbindliche Fassung. Eine englische Übersetzung finden Sie unter /terms; bei Abweichungen gilt diese deutsche Fassung.
§ 1 Geltungsbereich, nur Unternehmer
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der magiclabs GmbH, Rosengarten 9, 49456 Bakum, Deutschland (im Folgenden „Anbieter“), und ihren Kunden über die Leistungen „GEO-Audit Basic“, „GEO-Audit Plus“ und „GEO-Monitoring“.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen (B2B) mit Sitz in Deutschland, in anderen Mitgliedstaaten der EU oder in anderen Staaten, die bei der Buchung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB), sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von der Buchung ausgeschlossen, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt durch Abschluss des Bezahlvorgangs auf der Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Buchung per E-Mail oder mit dem Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Übersetzung dieser AGB wird zur Verfügung gestellt; maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt auf Englisch oder Deutsch.
§ 3 Leistungsbeschreibung
- Der Anbieter untersucht, ob und wie das Unternehmen des Kunden in KI-Suchmaschinen und Antwortmaschinen genannt wird. Dazu stellt er Käuferfragen, die reale Interessenten im Markt des Kunden stellen würden (in der Sprache dieses Marktes), in Grok, ChatGPT, Perplexity und Google (AI Overview). Er wertet die Antworten aus und prüft die Website des Kunden auf KI-Tauglichkeit (u. a. Crawlbarkeit, robots.txt, strukturierte Daten nach schema.org, einheitliche Unternehmensangaben, llms.txt, Seiten, die die Käuferfragen beantworten).
- Der Leistungsumfang richtet sich nach der gebuchten Leistung, wie sie zum Zeitpunkt der Buchung beschrieben ist:
- GEO-Audit Basic: 8 Käuferfragen in den genannten KI-Suchmaschinen, Sichtbarkeits-Score, Website-Readiness-Check, Top-5-Maßnahmen, Bericht auf Englisch oder Deutsch. Ohne Wettbewerbervergleich.
- GEO-Audit Plus: 12 Käuferfragen, Vergleich mit 2–3 Wettbewerbern, Karte der von den KI-Suchmaschinen zitierten Quellen, Website-Readiness-Check, Top-5-Maßnahmen mit Code-Snippets (z. B. strukturierte Daten, robots.txt, llms.txt), Bericht auf Englisch und Deutsch sowie ein kurzer aufgezeichneter Walkthrough (Video).
- GEO-Monitoring: monatlicher Re-Check der Käuferfragen in den genannten KI-Suchmaschinen mit einem kurzen Bericht: welche KI-Suchmaschinen den Kunden nennen, welche Quellen sie zitieren und was sich gegenüber dem Vormonat verändert hat. Einen Share of Voice gegenüber Wettbewerbern enthält der Bericht nur, wenn der Kunde GEO-Audit Plus gebucht oder im Intake-Formular Wettbewerber genannt hat. Grundlage sind die Käuferfragen eines zuvor gebuchten GEO-Audits. Ohne vorheriges Audit erstellt der Anbieter zu Beginn 8 Käuferfragen auf Grundlage der Intake-Angaben und führt im ersten Monat eine Ausgangsmessung (Baseline) durch. Veränderungen weist der Bericht in diesem Fall ab dem zweiten Monat aus.
- Der Bericht wird als PDF per E-Mail übermittelt. Er enthält die Ergebnisse, ausgewählte Antwortzitate mit Suchmaschine, Datum und Quellen sowie eine Methodennotiz (gestellte Fragen, Datum, verwendeter Standort).
- Kann eine KI-Suchmaschine im Einzelfall nicht abgefragt werden (z. B. wegen Störung oder Zugangssperre), weist der Anbieter dies im Bericht mit Grund aus und bezieht sie nicht in die Kennzahlen ein. Der Anbieter bemüht sich, die Abfrage innerhalb der Lieferfrist nachzuholen.
- Umsetzungsarbeiten an der Website des Kunden (z. B. Einbau der Code-Snippets), Beratungstermine und Telefonate sind nicht Teil der Leistung, soweit nicht gesondert vereinbart.
§ 4 Kein Erfolg geschuldet, keine Ranking- oder Sichtbarkeitsgarantie
- Antworten von KI-Suchmaschinen sind nicht deterministisch. Sie hängen von Zeitpunkt, Standort, Sprache, Konto und Modellversion ab und ändern sich laufend. Der Bericht gibt den Stand zum Zeitpunkt der Abfrage wieder.
- Der Anbieter schuldet die vereinbarte Analyse und den Bericht, aber keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere garantiert er nicht, dass der Kunde nach Umsetzung der Maßnahmen in KI-Suchmaschinen oder in der klassischen Google-Suche häufiger, besser oder überhaupt genannt wird, und keine bestimmten Besucherzahlen, Anfragen oder Umsätze.
- Die Antworten und zitierten Quellen stammen von Dritten (Betreiber der KI-Suchmaschinen und Websites). Der Anbieter übernimmt sie unverändert als Beleg und keine Gewähr für deren inhaltliche Richtigkeit.
§ 5 Mitwirkung des Kunden (Intake)
- Nach der Buchung erhält der Kunde einen Link zum Intake-Formular. Der Kunde teilt darin mindestens die Website-Adresse, seinen Markt bzw. Ort und die Berichtssprache mit, bei GEO-Audit Plus zusätzlich 2–3 Wettbewerber (wahlweise kann der Anbieter sie nach einer Marktrecherche vorschlagen).
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben richtig sind und dass er berechtigt ist, die angegebene Website prüfen zu lassen.
- Füllt der Kunde das Intake-Formular nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Buchung aus, erinnert ihn der Anbieter per E-Mail. Bleibt auch eine danach gesetzte angemessene Nachfrist ohne Reaktion, kann der Anbieter den Vertrag nach § 643 BGB kündigen. Der Anbieter behält dann den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 6 Lieferfrist
- Der Bericht zu GEO-Audit Basic und GEO-Audit Plus wird spätestens 10 Werktage (Montag bis Freitag, außer bundeseinheitlichen Feiertagen in Deutschland) nach Eingang des vollständig ausgefüllten Intake-Formulars übermittelt.
- Beim GEO-Monitoring erhält der Kunde den ersten Bericht (bei Buchung ohne vorheriges Audit: die Ausgangsmessung) spätestens 10 Werktage nach vollständigem Intake und danach einen Bericht je Abrechnungsmonat.
- Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Kunden oder auf Störungen der KI-Suchmaschinen beruhen, verlängern die Frist entsprechend.
§ 7 Vertragstyp, Abnahme und Mängel
- GEO-Audit Basic und GEO-Audit Plus sind Werkverträge (§§ 631 ff. BGB). Geschuldet ist der Bericht mit dem vereinbarten Inhalt nach § 3, nicht ein bestimmtes Ergebnis nach § 4.
- Der Kunde prüft den Bericht nach Erhalt. Der Bericht gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang unter Angabe mindestens eines Mangels widerspricht. Der Anbieter weist bei der Übermittlung auf diese Frist und die Folgen hin.
- Bei Mängeln (z. B. fehlende vereinbarte Bestandteile oder nachweislich falsch übertragene Zahlen) leistet der Anbieter zunächst Nacherfüllung durch Korrektur oder Ergänzung des Berichts. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 11.
- Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche nach § 11 Abs. 1.
- Das GEO-Monitoring ist ein Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Der Anbieter schuldet die monatliche Durchführung der Re-Checks und die Berichte, keinen bestimmten Erfolg.
§ 8 Preise und Zahlung
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise in Euro. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt: Für Kunden mit Sitz in Deutschland wird die deutsche Umsatzsteuer berechnet (derzeit 19 %). Für Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die im Bezahlvorgang eine gültige USt-IdNr. angeben, gilt das Reverse-Charge-Verfahren (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers). Für Kunden außerhalb der EU fällt in der Regel keine deutsche Umsatzsteuer an. Die steuerliche Behandlung ergibt sich aus der Rechnung.
- Die Vergütung für GEO-Audit Basic und GEO-Audit Plus ist mit der Buchung fällig und wird über Stripe mit dem vom Kunden gewählten Zahlungsmittel bezahlt.
- Beim GEO-Monitoring zahlt der Kunde mit der Buchung die ersten 3 Monate im Voraus (237 € netto). Ab dem vierten Monat ist die monatliche Vergütung (79 € netto) jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats im Voraus fällig und wird über Stripe eingezogen. Stripe weist den vorausbezahlten Zeitraum technisch als „Testzeitraum“ aus. Er ist kein kostenloser Testzeitraum.
- Der Kunde erhält nach jeder Zahlung eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer per E-Mail.
- Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter die Leistung nach vorheriger Ankündigung in Textform aussetzen, bis der offene Betrag gezahlt ist.
- Preisänderungen für ein laufendes GEO-Monitoring kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Darauf weist ihn der Anbieter in der Ankündigung hin. Während der ersten 3 Monate ändert sich der Preis nicht.
§ 9 Laufzeit und Kündigung (GEO-Monitoring)
- Das GEO-Monitoring hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab Buchung, die mit der Buchung vorausbezahlt ist. Danach verlängert es sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn es nicht gekündigt wird.
- Beide Parteien können das GEO-Monitoring jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Eine Kündigung während der Mindestlaufzeit wird zu deren Ende wirksam. Eine anteilige Erstattung der Vorauszahlung erfolgt bei ordentlicher Kündigung nicht.
- Die Kündigung ist in Textform möglich, insbesondere per E-Mail an hello@spokenof.io. Der Anbieter bestätigt den Eingang und das Vertragsende per E-Mail.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Nutzungsrechte am Bericht
- Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den Berichten, dem Walkthrough-Video und den Code-Snippets ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie für die Zwecke seines Unternehmens zu nutzen, zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Dazu gehört auch die Weitergabe an eigene Mitarbeiter und an Dienstleister (z. B. Webagentur), die die Maßnahmen für ihn umsetzen.
- Die Code-Snippets darf der Kunde ohne Einschränkung auf seinen eigenen Websites einsetzen und anpassen.
- Eine Weiterveräußerung der Berichte oder ihre Veröffentlichung als eigenes Produkt ist nicht gestattet. Antwortzitate und Inhalte Dritter im Bericht bleiben Rechte der jeweiligen Rechteinhaber; sie sind nur als Beleg enthalten.
- Der Anbieter darf seine Methode, Vorlagen und allgemeinen Erkenntnisse weiter nutzen. Den Namen des Kunden nennt er als Referenz nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Auch für Nachteile, die darauf beruhen, dass der Kunde in KI-Suchmaschinen oder Suchmaschinen nicht oder schlechter genannt wird, oder die aus der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen auf seiner Website entstehen, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3. Der Kunde ist für die Umsetzung, Tests und Datensicherung auf seiner Website selbst verantwortlich. Ein Mitverschulden ist zu berücksichtigen (§ 254 BGB).
- Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
- Der Anbieter behandelt die Intake-Angaben und die Berichte vertraulich und gibt sie nur an Dienstleister weiter, die er zur Leistungserbringung einsetzt. Die Käuferfragen enthalten den Unternehmensnamen und die Website des Kunden und werden zur Leistungserbringung in die KI-Suchmaschinen eingegeben. Der Kunde soll in das Intake-Formular keine Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogenen Daten Dritter eintragen, die dafür nicht erforderlich sind.
§ 13 Änderungen dieser AGB
- Änderungen dieser AGB für ein laufendes GEO-Monitoring bietet der Anbieter dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform an. Sie werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach § 9 bleibt unberührt. Preisänderungen richten sich nach § 8 Abs. 6.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Bakum). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.